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Zukunft braucht Vergangenheit

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Dieses Jahr feiert der Deutsche Juristinnen Bund sein 70-jähriges Bestehen. Am 28. August 1948 wurde er als „Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V.“ von sieben Frauen in Dortmund gegründet. Doch seine Geschichte und die der Frauen, die für Frauenrechte kämpfen, reicht weiter zurück, zeigt Lina Schlottmann.

Den Zugang zum Beruf erstreiten

Die Wurzeln des Deutsche Juristinnen Bund (djb) führen weit mehr als 100 Jahre zurück, zum 1914 gegründeten „Deutschen Juristinnen-Verein“ (DJV). Der DJV gehörte zu einer der ersten deutschen Berufsvereinigungen von Frauen des frühen 20. Jahrhunderts. Diese frühe Vernetzung hat auch an der unbefriedigenden Situation der ersten Jura-Studentinnen Deutschlands gelegen. Denn obwohl Frauen in Deutschland der Zugang zum Studium an Universitäten ab 1909 durch das Immatrikulationsrecht flächendeckend gestattet worden war, waren Juristinnen weiter benachteiligt: Bis zum Inkrafttretens des „Gesetztes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege“ im Jahr 1922 durften sie zwar das Jurastudium aufnehmen, jedoch weder an Staatsexamen, noch dem juristischen Vorbereitungsdienst teilnehmen. Frauen waren somit faktisch von den klassischen juristischen Berufen ausgeschlossen. Einzig in Bayern war es Frauen gestattet, das erste juristische Staatsexamen abzulegen. Nur die Dissertation verblieb den Frauen als Möglichkeit ihr Studium ordentlich abzuschließen, um daraufhin nichtsdestotrotz auf berufliche Alternativen ausweichen zu müssen. Dazu gehörte es etwa in der Rechtsberatung zu unterstützen, in Kanzleien zu assistieren oder in den Journalismus zu wechseln. Für die Zulassung von Frauen zu den juristischen Berufen engagierte sich der DJV. 

Von Berlin nach Cambridge

Zu den drei Gründungsmitgliedern des DJV gehörten 1914 Dr. iur. Margarete Berent, Dr. iur. Margarete Muehsam-Edelheim, sowie  Dr. iur. Marie Munk und Marie Raschke. 

Marie Munk wurde 1924 als erste Rechtsanwältin Berlins zugelassen und 1930 zu Berlins erster Richterin ernannt. Ihr Weg in das juristische Berufsleben zeigt beispielhaft, wie viel Entschlossenheit, Willenskraft und Mut Frauen vor 100 Jahren aufwenden mussten, um sich einen Platz in der Berufswelt zu erkämpfen. 

Ihr Studium hatte die 1885 in Berlin geborene Marie Munk im Winter 1907 in Berlin begonnen, vier Jahre später schloss sie ihr Studium mit einer Dissertation an der Universität Heidelberg ab. Auch ihr wurde somit nach Abschluss ihres Studiums im Jahr 1911 der klassische juristische Berufsweg verwehrt, sie musste auf alternative Betätigungen ausweichen. Bis zur Eröffnung ihrer eigenen Kanzlei im Jahr 1924 arbeitete sie darum, neben ihrem Engagement für den DJV, u.a. als Volontärin in einer Anwaltskanzlei, in der Münchener Frauenschutzstelle und war für kurze Zeit im preußischen Justizministerium tätig. 

Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft verlor Marie Munk 1933 ihr Amt als Richterin, drei Jahre später verließ sie Deutschland.

Sie versuchte, sich in den USA ein neues Leben aufzubauen. Sie erhielt z.B. freie Kost und Logie für Lecture Trips und arbeitete als Dozentin bzw. Gastwissenschaftlerin am Hood College in Frederick / Maryland (1938-39) und in den Jahren 1939-41 am Sophia Smith College in Northampton (Massachusetts).

1943 erhielt sie die amerikanische Staatsbürgerschaft und schließlich nach ihrem BAR Examen die amerikanische Anwaltszulassung. Sie arbeitete jedoch vorwiegend wissenschaftlich.  Ab 1945 begleitete sie deutsche Opfer in den Wiedergutmachungsverfahren nationalsozialistischen Unrechts in den USA. Um 1950 bereiste sie Europa und Deutschland. Ab 1953 erhielt sie den Adjunct of Arts Degree in Extension Courses at Harvard University, nach einem postgradualen Studium. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1978 lebte sie in Cambridge, Massachusetts. [1]

Die Arbeit des DJV

Über die genaue Tätigkeit des DJV ist heute nur noch wenig bekannt. Neben der allgemeinen Förderung der Berufsziele von Juristinnen lassen sich bis zum Erlass des „Gesetztes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege“ im Jahr 1922 zahlreichen Petitionen und Eingaben des DJV finden, die die große Bedeutung des DJV für die erfolgreiche Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen betonen. Darüber hinaus arbeitete der DJV in den Rechtskomissionen des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF), welchem er 1916 beigetreten war. Auch setzte sich der DJV für die Besserstellung weiblicher Beamtinnen, sowie die Veränderung des Familienrechts ein. Vor allem durch ihre Erfahrungen über die rechtlichen Schwierigkeiten von Frauen, welche die Juristinnen in ihren beratenden Tätigkeiten in Frauenschutzstellen machten, sowie bedingt durch die eigene berufliche Benachteiligung, waren der DJV und die erste bürgerliche Frauenbewegung in ihren Bemühungen eng verknüpft. 1933 löste sich der DJV schließlich auf, vermutlich um einer nationalsozialistischen Gleichschaltung zu entgehen, sicherlich jedoch auch, da auch seine Mitglieder nicht vor dem Terror des NS-Regimes sicher waren, wie unter anderem das Beispiel Marie Munk zeigt. 

Zukunft braucht Vergangenheit

Heute feiert der djb seine (Neu)Gründung im Jahr 1948. Und landauf landab wird an 100 Jahre Frauenwahlrecht erinnert. Das Verbandsjubiläum verweist diesbezüglich darauf, dass Geschichte von Frauen gemacht wird – nicht zu letzt die Geschichte der zunehmenden Gleichberechtigung von Frauen im Recht. Bei beiden Jubiläen geht der Blick selbstverständlich nicht nur zurück. Es geht um die Zukunft, die es mit Blick auf die Vergangenheit feministisch zu gestalten gilt.

In diesem Sinne gilt es, an feministische Vorkämpferinnen (wieder) zu entdecken. Eine von djb und Bet Debora e.V. gestiftete Gedenktafel erinnert seit dem 8. März 2010 an ihrem ehemaligem Wohnhaus in der Auguste-Viktoria-Straße, Berlin-Wilmersdorf an Dr. Marie Munk.

Und auch der i.d.a.-Dachverband trägt zur Erinnerung bei. Marie Munks Nachlass befindet sich heute teilweise im Helene-Lange-Archiv (HLA), das Mitglied im i.d.a.-Dachverband ist. Das Archiv ist nach der Lehrerin, Frauenrechtlerin und Politikerin Helene Lange benannt, doch ihr schriftlicher Nachlass macht nur einen kleinen Teil des Archivs ausmacht. Es fasst mehrere Teilbestände unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Umfangs zusammen, darunter Archive von Frauenorganisationen und Nachlässe von einzelnen Frauen, die innerhalb des gemäßigten Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung des späten 19. und vor allem des frühen 20. Jahrhunderts eine wichtige Rolle spielten. Und so stoßen Besucher*innen bei einer Führung durch das Archiv (in den Räumen des Berliner Landesarchiv) auch auf zwei Kartons mit dem Namen Marie Munk (siehe Bild).

 

Quellen

Cordes, Oda (2017): Marie Munk, unter: www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/marie-munk/

Ladwig-Winters, Simone (2008): Juristinnen 1933 bis 1949 – unter besonderer Berücksichtigung der Situation jüdischer Frauen., unter: https://doi.org/10.5771/1866-377X-2008-3-120

Röwekamp, Marion (2008): Der Deutsche Juristinnen-Verein e.V., unter: https://doi.org/10.5771/1866-377X-2008-3-117

[1] Siehe das umfassendes Standardwerk von Oda Cordes (2015): Marie Munk (1885–1978). Leben und Werk. Böhlau. http://www.cordes-munk.de/

 

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